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Persönliche,
unabhängige Pflegeberatung.

Als anerkannte und zertifizierte Pflegeberaterin (nach § 37,3 XI und §45 SGB XI) kläre ich mit Betroffenen und Angehörigen alle Fragen und Anliegen rund um die Pflege. Denn für die Betreuung und Unterstützung einer pflegebedürftigen Person gibt es zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung.

Hallo, ich bin Simone Hayer

Ich biete Beratungsgespräche nach Paragraf 37.3 SGB XI &
Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI an.

Ältere bzw. pflegebedürftige Menschen mit einem erkennbaren Unterstützungsbedarf haben ein Anrecht auf eine kostenlose Pflegeberatung. Als examinierte Pflegefachkraft und unabhängige Pflegeberaterin im Großraum Düsseldorf unterstütze ich Sie, die bestmögliche Hilfe für Ihre individuellen Pflegebedürfnisse zu finden.

01

Auswahl der Pflegeeinrichtung

Ob Altenheim, Seniorenheim oder Pflegeheim. Ein Umzug in die stationäre Altenpflege ist nie einfach. Ich unterstütze Sie bei der Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung.

02

Beantragung von Pflegeleistungen

Ich unterstütze Sie bei allen bürokratischen Anforderungen, d.h. Pflegegrad-Beantragung, Pflegegraderhöhung, Verhinderungspflege und helfe auch dabei Widersprüche einzureichen oder Hilfsmittel zu beantragen.

Simone Hayer - Pflegeberatung in Düsseldorf

03

Pflegekurse für Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen geht mit einer besonderen Verantwortung einher. Deshalb haben pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI einen Anspruch auf kostenlose Pflegekurse.

04

Organisation von häuslicher Pflege

Die meisten alten Menschen möchten solange wie möglich zu Hause in ihrem bekannten Umfeld leben. Ich helfe bei der Organisation von häuslicher Pflege (auch für 24-Stunden-Pflege und Betreuung).

Pflegeberatung Hayer in Düsseldorf​

Ambulante Pflege zu Hause

Viele Menschen hegen den Wunsch, auch im Alter in ihrem eigenen Zuhause bleiben zu können. Die gewohnte Umgebung vermittelt Sicherheit und Geborgenheit, während vertraute Tagesabläufe und Routinen weiterhin bestehen bleiben.

Pflegegeld und Beratungspflicht

Pflegebedürftige Personen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und keine Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungbesuch wahrzunehmen.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit, während eine Ersatzpflegeperson vorübergehend die Betreuung übernimmt. Die Pflegekasse trägt die Kosten für bis zu sechs Wochen im Jahr.

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