Leistungen
Unabhängige Beratung und individuelle Unterstützung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen.
Pflegeberatung in Düsseldorf
Was macht eine Pflegeberaterin?
Als unabhängige Pflegeberaterin unterstütze ich Betroffene und deren Angehörige bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Pflegebedürftigkeit. Von daher ist es mein Ziel, in persönlichen Beratungsgesprächen vor Ort den Unterstützungsbedarf einzuschätzen und die richtige Pflegeleistung für Sie auszuwählen. Ich helfe Ihnen beispielsweise, Leistungen der Pflegekasse zu verstehen, organisiere die häusliche Pflege nach Ihren individuellen Bedürfnissen oder biete Pflegekurse für Angehörige nach §45 SGB XI. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin.
Ich berate und unterstütze Sie bei:
Antragstellung (Erstantrag)
Ein Antrag auf Pflegeleistungen muss bei der Pflegekasse (der Krankenkasse) gestellt werden.
Begutachtung des Pflegegrades
Pflegebegutachtung und Pflegegrad-Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD).
Widerspruchsverfahren
Falls Sie mit dem Pflegegrad-Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch gegen das Pflegegutachten einlegen.
Pflegekurse für Angehörige
Pflegende Angehörige haben nach § 45 SGB XI Anspruch auf einen kostenlosen Pflegekurs.
Hilfsmittel & barrierefreier Wohnraum
Die Pflegekassen unterstützen Sie finanziell bei Pflegehilfsmitteln und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung.
Möglichkeiten der stationären Versorgung
Auswahl eines geeigneten Alten- und Pflegeheims und welche Kosten dafür zu berücksichtigen sind.
Grundlagen der häuslichen Pflege
Pflegekurse für Angehörige
Die Pflege eines Menschen ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die spezifisches Wissen und praktische Fähigkeiten erfordert. Ein Pflegekurs vermittelt dabei ein grundlegendes Verständnis für die täglichen pflegerische Aufgaben.
Meine Pflegekurse bieten genau in diesem Bereich Unterstützung an, indem sie pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern wertvolle Kenntnisse und Hilfestellungen für die häusliche Pflege vermitteln. Nach § 45 SGB XI besteht ein Anspruch auf kostenlose Pflegekurse, da diese sicherstellen, dass alle pflegenden Angehörigen Zugang zu den notwendigen Informationen und Fähigkeiten haben, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
In den Pflegekursen wird praktisches Wissen über die Grundpflege vermittelt. Dazu zählen Aspekte wie die Körperpflege, sowie Unterstützung beim Waschen und Ankleiden. Dieses Wissen erleichtert den Alltag und sorgt für eine würdevolle und fachgerechte Pflege. Daneben lernen die Teilnehmer, wie sie Pflegebedürftige schonend bewegen und umpositionieren können, um deren Komfort zu erhöhen und das Risiko von Druckgeschwüren zu verringern. Gleichzeitig wird die eigene körperliche Gesundheit durch ergonomische Techniken geschont. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Selbstsorge. Pflegende Angehörige erhalten hier Unterstützung dabei, die Balance zwischen den Anforderungen der Pflege und der eigenen Gesundheit zu finden. Schließlich wird das Thema Hygiene behandelt. Dieses umfasst sowohl die persönliche Hygiene der pflegebedürftigen Person als auch hygienische Maßnahmen im Haushalt, um die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden und ein sicheres Umfeld zu schaffen.


Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3
Pflegeberatung
Die Pflegeberatung richtet sich im Allgemeinen an pflegebedüftige Menschen, d.h. wer Fragen zum Thema Pflege hat oder Unterstützung im Alltag benötigt, der kann sich gerne an mich wenden.
Für Laien ist es nämlich nicht immer einfach, sich im Leistungskatalog der Pflegeversicherung zurecht zu finden. Als Pflegeberaterin im Raum Düsseldorf helfe ich beispielsweise bei der Beantragung eines Pflegegrades oder kümmere mich um Ihren individuellen Hilfebedarf. Ebenso biete ich Beratungeinsätze nach § 37.3 SGB XI an, die sich an Betroffene richten, die bereits Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen und zu Hause gepflegt werden. Denn ab Pflegegrad 2 ist es vorgeschrieben, sich in regelmäßigen Abständen beraten zu lassen, um die Qualität der häuslichen Pflege und Betreuung sicherzustellen. Während dieser Beratungstermine beantworte ich Ihre Fragen, bespreche die aktuelle Pflegesituation und gebe Tipps zu Hilfsmitteln, Pflegesachleistungen oder auch Wohnraumanpassungen.
Die Kostenübernahme für diese Beratungsbesuche erfolgt bei pflegebedürftigen Personen durch die Pflegekasse. Sofern also der Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Abs. 3 SGB XI abläuft, müssen Sie keine Zahlungen oder versteckten Kosten befürchten. Sollten Sie eine Pflegeberatung außerhalb der Kassenleistung in Anspruch nehmen wollen, z.B. bei Erstantrag, dann kläre ich Sie gerne vorab über mein Beratungshonorar bzw. Möglichkeiten der Kostenübernahme auf – sprechen Sie mich hierzu gerne an.
Pflegeberatung für Angehörige
Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige (nach § 37,3 SGB XI), um sicherzustellen, dass sie wissen, wie sie ihre Liebsten optimal betreuen können.
Schulung und Anleitung
Individuelle Schulungen zu Pflegepraktiken (nach § 45 SGB XI), um pflegenden Angehörigen praktische Fertigkeiten zu vermitteln.
Pflegegradberatung
und Höherstufung
Unterstützung bei der Beantragung oder Überprüfung des Pflegegrades für Pflegebedürftige.
Beratung zu Entlastungsleistungen
Aufklärung über zusätzliche Unterstützungsangebote und wie diese beantragt werden können, wie z.B. Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Einsatz von Pflegehilfsmitteln
Beratung zu technischen und praktischen Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern können.