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Private Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden, sind in der Regel privat zu bezahlen.

Private Zusatzleistung*

Hilfestellung bei Widersprüchen

Unterstützung von Anträgen

Begleitung MD (K) Einstufung

* Diese Leistungen sind ausschließlich privat zu Zahlen und nicht erstattungsfähig.

Private Zusatzleistung*

Allgemeine Beratung
(ohne Pflegegrad)

Beratung zur Verbesserung des Wohnumfeldes

* Diese Leistungen sind ausschließlich privat zu Zahlen und nicht erstattungsfähig.

Private Zusatzleistung*

Verhinderungspflege:
Einkaufen, Arztbesuche, Spaziergänge, Friedhofbesuch

* Auf Privatrechnung, ggf. Erstattung durch die Pflegekasse nach § 39 SGB XI.