Private Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden, sind in der Regel privat zu bezahlen.
* Diese Leistungen sind ausschließlich privat zu Zahlen und nicht erstattungsfähig.
* Diese Leistungen sind ausschließlich privat zu Zahlen und nicht erstattungsfähig.
* Auf Privatrechnung, ggf. Erstattung durch die Pflegekasse nach § 39 SGB XI.