Kur für pflegende Angehörige – Ihre Auszeit ist wichtig!
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine stationäre oder ambulante Kur, z. B. zur Erholung, Stressbewältigung oder Stärkung der eigenen Gesundheit.
✅ Wer hat Anspruch?
Pflegende Angehörige, die:
• regelmäßig (mind. 10 Std./Woche) pflegen,
• gesundheitlich belastet sind,
• ärztlich eine Kur benötigen.
🧾 Wie wird die Kur bezahlt?
• Nicht über Verhinderungspflege!
• Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten (§ 23 SGB V).
• Es kann ein geringer Eigenanteil (z. B. 10 €/Tag) entstehen.
• Fahrkosten, Unterkunft & Verpflegung sind i. d. R. enthalten.
👥 Was ist mit dem Pflegebedürftigen?
➡️ Begleitete Kuren sind möglich!
• In spezialisierten Einrichtungen mit angeschlossenem Pflegedienst
• Die Pflege wird dort professionell übernommen (z. B. als Verhinderungspflege vor Ort)
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💡 Gut zu wissen:
• Die Pflegekasse kann die Pflege vor Ort während der Kur über die Verhinderungspflege finanzieren.
• Eine Kur ist alle 4 Jahre möglich – bei dringendem Bedarf auch früher.
📋 So geht’s:
1. Hausarzt: Kurbedürftigkeit attestieren
2. Antrag bei der Krankenkasse stellen
3. Beratung bei einer unabhängigen Pflegeberatung nutzen (z. B. Pflegeberatung Simone Hayer)
📞 0176 18273260
🌐 info@pflegeberatunghayer.com